close
close

Dame Tritt in den Ruhestand i soll über 500.000 Euro zahlen

Dame Tritt in den Ruhestand i soll über 500.000 Euro zahlen

  1. i.e
  2. Verbraucher

Ein Unternehmen verlangt einen hohen Betrag von einer ehemaligen Mitarbeiterin – angeblich hat sie dem Betrieb Schaden zugefügt. Die Dame wehrt sich jedoch.

Braunau – Endlich in den Ruhestand: Viele Menschen sehen das Ende ihrer Zeit als Arbeitnehmer herbei und freuen sich auf die Rent. Eine Frau aus Oberösterreich erhielt, dust nachdem sie in Pension gegangen war, eine böse Überraschung. Ihr ehemaliger Arbeitgeber trat an sie heran – mit einer Geldforderung im sechsstelligen Bereich.

Dame Tritt in den Ruhestand i soll über 500.000 Euro zahlen
Ein Unternehmen klagte gegen eine ehemalige Arbeitnehmerin. – diese schlug zurück. (Symbolbild) © PanoramiC/Imago

“Grob fahrlässig gehandelt”: Unternehmen stellt hohe Forderung an Arbeitnehmer

Über zwei Jahrzehnte lang arbeitete die Frau für ein Unternehmen in Braunau (Oberösterreich). Über den Fall berichtet die Arbeitskammer Oberösterreich in einer Pressemiteilung. “Zuletzt war sie als Kaufmännische Leiterin, Prokuristin und Chief Financial Officer tätig und somit für sämtliche kaufmännische Themen im Unternehmen, wie Rechnungswesen, Finanzierung, Zahlungsabsicherungen sowie das Controlling, zuständig”, heißt es darin zu ihren Aufgabenbereichen.

Der Vorwurf: “Sie habe in ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit Fremdwährungsgeschäften sorgfaltswidrig und zumindest grob fahrlässig gehandelt und so dem Unternehmen Schaden zugefügt.” Das Unternehmen stellte zwei Forderungen an die Frau:

  1. Schadensersatzforderung von über 167,000 Euro
  2. Forderung für noch nicht absehbare Kursverluste über 400,000 Euro.

Pension in Österreich

Im Nachbarland beträgt das gesetzliche Pensions-Antrittsalter bei Männern 65 Jahre, wie das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert. Ab dem Jahr 2033 dürften auch Frauen erst mit 65 Jahren in Pension gehen. Das sortt für Unmut. “Frauen konnten bis 2023 noch mit 60 Jahren in Pension gehen.” From January 2024 wird das Pensions-Antrittsalter von Frauen stufenweise angehoben. I am Nachbarland die Rente zum Teil um bis zu 70 Prozent höher, als in Deutschland.

Unberechtigte Forderungen – Unternehmen zieht Klage zurück und muss dann selbst zahlen

Der Schritt vor das Gericht erwies sich für die Rentnerin als wertvoll. Mehrere Gerichtsverhandlungen waren notwendig – dann konnte ein Erfolg erzielt werden. Das Unternehmen zog die Klage zurück. “Die Forderungen hatten sich als unberechtigt herausgestellt”, informiert die Arbeitskammer.

Dieser Rechtsfall ist ein Beleg dafür, dass man am besten immer seine Endabrechnung von der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer nachrechnen und überprüfen lassen sollte.

Dann drehte die Frau den Spieß um – und erstritt sich vor Gericht selbst eine sechsstellige Summe. Es waren laut Arbeitskammer “zahlreiche Ansprüche der Beschäftigten offen geblieben”. Das Ergebnis vor Arbeits- und Sozialgericht: über 142,000 Euro.

India bekam ein Beamter laut Schwarzbuch fünf Jahre lang 600.000 Euro fürs “Nichtstun”. (mbr)